Aktuelles zum Immobilienmarkt in Ungarn

Muss das Nießbrauchrecht auf ein Grundstück zu Lebzeiten in das Grundbuch eingetragen werden?

Die Errichtung eines Nießbrauchrechtes ist mit der Gegenzeichnung durch einen Rechtsanwalt gültig. Der Rechtsanwalt ist anschließend verpflichtet, die Urkunde innerhalb von 30 Tagen beim Grundbuchamt einzureichen. Wenn Privatpersonen untereinander eine diesbezügliche Urkunde errichtet haben, müssen sie diese vor einem Anwalt wiederholen, damit das Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen werden kann.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass Nießbrauchrecht nur auf Immobilien im Innenbereich errichtet werden kann. Außerdem ist die Errichtung eines Nießbrauchrechtes zwischen Verwandten gerader Linie gebührenfrei, zwischen Verwandten nicht gerader Linie werden Gebühren in Höhe von 4% fällig. Die Gebührengrundlage bildet in diesem Fall nicht der Gesamtwert der Immobilie, sondern der unter Beachtung des Lebensalters des Nießbrauchers berechnete Nießbrauchwert.

Wir haben in Ungarn schon seit ca. 16 Jahren ein Haus. Wir besitzen auch die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung Wir bewirtschaften ein benachbartes Grundstück, welches direkt an unseres anschließt (Außenbereich) schon seit mehreren Jahren! Wir würden es gerne kaufen! Ab wann können wir dieses erwerben?

Das neue Bodengesetz gestattet EU-Bürgern ab 1. Mai 2014 Agrarflächen in einer Größe von weniger als 1 Hektar ohne Genehmigung zu kaufen. Diese Einschränkung ist pro Person zu verstehen. Allerdings ist die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes noch nicht veröffentlicht worden, so dass der Inhalt dieser Verordnung die Bedingungen für den Erwerb noch beeinflussen können.

Die Selbstverwaltung meiner Gemeinde hat rückwirkend für vier Jahre Kommunalsteuern für 38 m² der Wohnung erhoben und beruft sich darauf, dass die Immobilie bis 2009 mit 60 m², ab 2009 mit 98 m² angemeldet war. Was kann ich dagegen tun? Ist diese Maßnahme berechtigt und warum wird nicht jeweils die aktuelle Gebäudesteuer erhoben?

Die Verjährungsfrist zur Festlegung von Steuern und für das Recht zum Eintreiben beträgt fünf Jahre: sie beginnt am letzten Tag des betreffenden Steuerjahres. Vor 2009 bildeten 60 m² die Steuergrundlage für die Steuererklärung. Ab dem Jahr 2009 hat sich die Grundlage auf 98 m2 erhöht (so steht es in der Steuererklärung und kann auch mit Bauzeichnungen belegt werden).

Die Berechnung für die Verjährungsfrist zur Eintreibung der Steuern des Jahres 2009 und der folgenden Jahre beginnt am 31. Dezember 2009 und endet nach fünf Jahren am 31. Dezember 2014.

Demzufolge hat die Selbstverwaltung innerhalb der Verjährungsfrist vollkommen berechtigt rückwirkend auf die Differenz die Steuern und in Bezug auf die folgende Zeit eine höhere Summe an Steuern erhoben. Sie sollten das einfach akzeptieren.

Ich habe in Hévíz eine ganzjährig genutzte Ferienwohnung. Da es keinen Verwalter gibt, muss ich mich wegen meines ideellen Bodenanteils melden?

Die Nutzung einer Immobilie im Innenbereich (Baugrundstück, Hof) muss im Grundbuchamt nicht angemeldet werden, sondern nur Agrarböden.

Auf meinen Namen ist in Bezug auf ein Agrargrundstück mit Bauverbot ein bis zum Tode reichender Nießbrauch eingetragen. Der Eigentümer ist ein vor Ort lebender ungarischer Freund. Muss ich mich beim Grundbuchamt als Nutzer einer Agrarfläche eintragen lassen?

Ja, Sie müssen sich anmelden. Wichtig ist in Ihrem Falle zu wissen, dass den jetzt gültigen Vorschriften zufolge im Falle von Agrarflächen die mit einem bis zum Tode reichenden Nießbrauchrecht oder mit einer Ablauffrist nach 2033 geschlossenen Nießbrauch- und Nutzungsverträge nach 20 Jahren als abgelaufen betrachtet werden.

Ratgeber Recht in Ungarn - jetzt kostenlosen Newsletter bestellen!

Haben Sie Fragen zum Recht in Ungarn? Möchten Sie mehr wissen über Modifizierungen von Gesetzen? Möchten Sie als erster informiert sein? Dann bestellen Sie einfach den kostenlosen, monatlich erscheinenden Newsletter von Rechtsanwalt Dr. István Szász.

Nähere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie unter www.drszasz.hu/de.