Vermittlungsaufträge

Alleinvermittlungsauftrag

Wenn der Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie mit dem Makler einen Alleinvermittlungsauftrag abschließt (schriftlich), bedeutet das, dass ein Makler exklusiv für einen bestimmten Zeitraum mit der Vermittlung eines Immobiliengeschäftes beauftragt wird.
Wenn der Makler in diesem Zeitraum erfolgreich tätig wird, dann steht ihm die Provision 100%ig zu und der Verkäufer/Vermieter ist jedenfalls provisionspflichtig.

Schlichter Vermittlungsauftrag

Es gibt keine Beschränkung, wie viele Makler aktiv werden, jeder kann verdienstlich werden. Wenn mehrere Makler an einem Geschäft beteiligt sind, stellt sich die Frage, wer die Provision erhält. Prinzipiell erhält der Makler die Provision, der nachweislich verdienstlich war, also dessen (Vermarktungs-)Tätigkeit ausschlaggebend war für das rechtswirksame Zustandekommen des Geschäfts. Wenn die Verdienstlichkeit eines Beteiligten nicht überwiegt oder unklar ist, dann wird die Provision zwischen den beteiligten Maklern geteilt.

Wichtig ist, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, die Provision jedenfalls nur einmal schuldet!