Die Gestaltung von Grundstücksgrenzen

Wenn Sie in ein Haus einziehen oder ein Grundstück bebauen möchten, ist die Absprache mit den Nachbarn bezüglich der gemeinsamen Grundstücksgrenzen oft ein zentrales Thema. Bevor Sie ein schlechtes Klima in der neuen Nachbarschaft oder sogar eine Gerichtsverhandlung riskieren, sollten Sie die Differenzen klären - oder gar nicht erst aufkommen lassen.

Was muss ich beachten, bevor ich mein Grundstück bepflanze?

Die rechtliche Lage muss leider nicht nur je nach Land, sondern beispielsweise in Deutschland auch für jedes Bundesland einzeln eingesehen werden, da sich das Nachbarschaftsrecht teilweise stark unterscheidet.

Darin wird geregelt, in welcher Entfernung zur Grenze oder zum Zaun Blumen und Bäume mit bestimmter Wuchshöhe gepflanzt werden dürfen.

Was bedeutet das konkret?

Nehmen wir zur Orientierung einen Grundstückserwerb in Hannover als Beispiel. Eine Hecke als Einfriedung muss in Niedersachsen je nach Höhe bis zu 0,75 m Abstand zur Grenze einhalten und großkronige Bäume sogar bis zu fünf Meter. Daher sollten Sie sich im Voraus erkundigen, welche Höhe und Breite von Ihrer Wunschpflanze im ausgewachsenen Zustand zu erwarten ist und die Entfernung zur Grundstücksgrenze ausmessen, bevor Sie einen Spross in die Erde setzen. Um sich über Details zu den lokalen Grundstücksgesetzen zu informieren, wenden Sie sich in Hannover an Ihren Immobilienmakler: https://www.lessmann-immobilien.de/

Was kann ich tun, wenn Pflanzen der Nachbarn auf mein Grundstück ragen?

Äste und Wurzeln, die auf das Nachbargrundstück ragen, sind ein häufiger Konfliktherd. Das Argument, man könne als Grundstücksbesitzer nicht beeinflussen, wie sich die Pflanzen ausbreiten, ist rechtlich nicht von Belang. Wenn ein Gewächs auf ein fremdes Grundstück ragt, muss der Besitzer die Verantwortung dafür tragen und den Teil, der die Grenze überschreitet, entfernen. Im Gegensatz dazu ist sich das Gesetz tatsächlich einig, dass Schatten sowie herüberwehende Blätter und Pollen keine Grundlage zu einer Klage darstellen.

Garten mit Hecke als Grundstücksgrenze

Äste und Wurzeln auf Ihrem Grundstück dürfen Sie allerdings nicht selbst abschneiden! Machen Sie den Nachbarn darauf aufmerksam und setzen Sie eine klare und realistische Frist, sonst droht Schadensersatz.

Setzen Sie sich in jedem Fall mit den Nachbarn in Verbindung bevor Sie Entscheidungen treffen, die die Planung Ihres Gartens und die Gestaltung der gemeinsamen Grenze betreffen. Erst danach sollten Sie sich im Rahmen der Möglichkeiten auf Pflanzen und ihre Position auf Ihrem Grundstück festlegen.