Kaufabwicklung

Der Kauf einer Immobilie in Ungarn ist einfach, unkompliziert und vor allem auch sicher. Der Kaufvertrag wird in der Regel immer bei einem deutschsprachigen Rechtsanwalt, selten bei einem Notar, abgeschlossen.

Obwohl fast jede Immobilie gekauft werden darf, gibt es einige Einschränkungen. So dürfen keine landwirtschaftliche Nutzflächen, Gewässer (Teiche und Seen) oder in Naturschutzgebieten liegende Objekte gekauft werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Hat der Käufer eine passende Immobilie ausgewählt und steht der Kaufpreis fest, so prüft der Rechtsanwalt zuerst an Hand eines aktuellen Grundbuchauszuges, der nicht älter als 30 Tage sein darf, die Eigentumsverhältnisse. Wesentliche Bestandteile des Kaufvertrages sind die Personalien der Käufer und Verkäufer, die genaue Bezeichnung der Immobilie einschließlich der Größe des Grundstückes, natürlich der Kaufpreis und das Datum der Übergabe der Immobilie an den Verkäufer. Der Käufer erhält noch am gleichen Tag eine Übersetzung des Kaufvertrages.

Der Rechtsanwalt reicht den von den Käufern und den Verkäufern unterschriebenen Kaufvertrag zusammen mit dem Grundbuchauszug und einer von einem ungarischen Notar beglaubigten Kopie der Reisepässe oder Personalausweise der Käufer beim für die Genehmigung zuständigen Amt der jeweiligen Komitatsverwaltung ein. Diese prüft noch einmal die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages. Das ist tatsächlich nur eine Formsache und dauert nur etwa 4 – 6 Wochen. Nach der erfolgten Genehmigung ist der Kaufvertrag rechtskräftig. Als letzten juristischen Schritt veranlaßt der Rechtsanwalt die Eintragung der Käufer als neue Eigentümer in das Grundbuch.

Alle Immobilien werden grundsätzlich schulden- und lastenfrei verkauft. Eine seltene Ausnahme ist aber z.B. das im Grundbuch eingetragene Leitungsrecht der Telekom oder der Energieversorger.

Die ungarischen Rechtsanwälte arbeiten preisgünstig und effektiv. Die Kosten für einen Kaufvertrag betragen 1 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 110.000 Ft. zuzüglich 50.000 Ft. für beim Verwaltungsamt anfallende Gebühren. Darin sind alle bis hin zur Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer in das Grundbuch anfallenden Kosten enthalten.

Nach etwa 6 – 9 Monaten ist dann die Grunderwerbssteuer zu zahlen. Die Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich nach der Art der Immobilie und dem Kaufpreis.
Für im Grundbuch als Wohnhaus geführte Objekte sind, unabhängig von der Nutzungsart, bis zu einem Kaufpreis von 4 Mio. Ft. 2 % zu zahlen. Der darüber liegende Teil des Kaufpreises wird mit 6 % besteuert. Für alle anderen Objekte (Baugrundstücke, Ferienhäuser u.s.w.) sind 10 % Grunderwerbssteuer zu zahlen.