Wohn Riester: Mit einem Bank-Sparplan fängt alles an

Mit der Eigenheimrente fördert der Staat den Bau oder Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums durch Steuervorteile oder Zuschüsse. Auch wenn ein Bauvorhaben erst in einigen Jahren ansteht, sollten Interessenten ihren Riester-Vertrag frühzeitig auf diese Option ausrichten. Dazu müssen Risiken und Abschlusskosten vermieden und Flexibilität sichergestellt werden.

Die staatliche Riesterförderung wird nicht nur im Zusammenhang mit Wohneigentum gewährt. Eine entsprechende Zertifizierung des Vertrags vorausgesetzt, werden auch klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne gefördert. Für Eigentümer sind Banksparpläne das Mittel der Wahl.

Berater mögen Banksparpläne nicht

Die angesparten Guthaben können im Rahmen der Eigenheimrente entnommen und zur Finanzierung eingesetzt werden. Das gilt auch für die laufenden Einzahlungen, die nicht in den Vertrag, sondern an die Bank gezahlt werden. Diese Vorgehensweise ist unabhängig von der gewählten Sparform. Nur Banksparpläne aber sind frei von Risiken und Abschlusskosten.

Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen fallen hohe Abschlusskosten an. Sie werden über die ersten fünf Jahre nach dem Abschluss verteilt. Nicht selten erreicht das Vertragsguthaben nach diesen fünf Jahren die Einzahlungen nicht. Wie bei allen Rentenversicherungen fallen auch laufende Kosten an. Berater preisen in diesem Zusammenhang stets die Garantieverzinsung an, die es bei Banksparplänen nicht gibt. Erstens liegt der Garantiezins mit 1,75 % sehr niedrig. Zweitens gilt er nur für den Sparanteil – das ist der Teil der Einzahlungen, der nicht für laufende Kosten einbehalten wird. In Beratungsgesprächen bei Banken und Versicherungen werden Banksparpläne von Beratern gerne „umschifft“. Das liegt daran, dass mit den transparenten und kostengünstigen Verträgen nicht viel Geld zu verdienen ist.

Baukredit vom Wohnförderkonto

Auch fondsgebundene Rentenversicherungen sind für werdende Eigentümer nicht geeignet. Der Grund liegt auch hier den hohen Kosten. Bei fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen werden die Einzahlungen zum Teil in den Deckungsstock des Versicherers, zum Teil in Investmentfonds eingezahlt. Die Verteilung kann grundsätzlich jeden Wert von 0% bis 100% annehmen.

Die Stiftung Warentest ermittelte in einer Untersuchung, dass bei vielen Anbietern mehr als 10% der Einzahlungen für laufende Kosten verwendet werden. Bei Investmentfonds besteht zusätzlich ein Kursrisiko.

Auch bei Fondssparplänen mit Riester Förderung gibt es Risiken, die im Vorfeld einer Immobilienfinanzierung besser vermieden werden. Sparpläne sind zwar kostengünstiger als Fondspolicen, die Kurse der besparten Investmentfonds können im ungünstigsten Fall aber durchaus um 50-70 % nachgeben. Entsprechend weniger Geld steht dann für das Bauvorhaben zur Verfügung.

Bei Banksparplänen fallen keine Kosten an. Es besteht auch kein Kursrisiko. Von der Verzinsung sollten sich Sparer allerdings nicht zu viel erhoffen. Je nach Vertrag und Marktlage sind Renditen von 2 % bis 5 % im Jahr realistisch. Es geht der Regel eher um einen Inflationsausgleich als um einen echten Wertzuwachs.

Die Förderung der Eigenheimrente ist im Grunde genauso gestaltet wie die der klassischen Riesterrente. Sparer erhalten eine Grundzulage von 154 € im Jahr, wenn sie mindestens 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in ein zertifizierten Vertrag einzahlen. Maximal müssen 2100 € abzüglich der ausbezahlten Zulagen eingezahlt werden. Der Sockelbetrag – zum Beispiel für Ehegatten ohne Beschäftigung – beträgt 60 € pro Jahr und muss in jedem Fall einbezahlt werden.

Für jedes Kind erhält der berechtigte Elternteil 185 € bzw. 300 € für Kinder, die nach dem Jahr 2007 geboren wurden. Bei Besserverdienern wird anstelle der Zulagen ein Sonderausgabenabzug gewährt. Die Einzahlungen können dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Welche Variante günstiger ist, wird vom zuständigen Finanzamt automatisch im Rahmen einer Günstigerprüfung ermittelt.

Quellen: